Bild von Michal Jarmoluk auf Pixabay
Podologie / Medizinische Fußpflege
Seit 01.07.2020
Müssen die Kosten beim Podologen bei sensiblen oder sensomotorischen Neuropathien oder Querschnittslähmungen von der Krankenkasse übernommen werden.
Auszug aus PDF File:
"Im Zuge der Indikationserweiterung für die Podologische Therapie ist zukünftig die Behandlung von dem diabetischen Fußsyndrom vergleichbaren Schädigungen der Haut und der Zehennägel möglich, sofern gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a eine sensible oder
sensomotorische Neuropathie vorliegt. Für Fälle, in denen die gesicherte Diagnose einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie durch die verordnende Ärztin oder den verordnenden Arzt nicht gestellt werden kann, ist eine Verordnung möglich, jedoch ist zeitnah eine fachärztlich-neurologische Diagnosesicherung herbeizuführen...."
Dies würde für mich bedeuten, dass jeder Arzt eine Verordnung für die Podologie ausstellen darf, sobald die Diagnose (sensible/sensomotorische Neuropathie) vorliegt oder zeitnah durch Facharzt erfolgt.
Bei wem die Krankenkasse streikt, kann sich auf folgendes Dokument berufen!
Aktuelle Informationen aus dem Register - Stand Dezember 2015
Patientenregister für Betroffene
In diesem Register werden Daten in Deutschland gesammelt.
Wer auch an einer HMSN leidet - meldet Euch dort bitte an und registriert Euch! Diese Informationen helfen in der Forschung - um auch mögliche Teilnehmer für Studien zu finden. Zwar Zukunftsmusik aber durchaus denkbar.
Neueste Erkenntnisse in der Gendiagnostik:
In den letzten Jahren hat die Gendiagnostik große Fortschritte gemacht. Aktuell sind bereits 70 Gene lokalisiert.
Die 4 häufigsten Gene: PMP22 (Duplikation/Deletion, Punktmutation), GJB1, MPZ und MFN2.
Bei begründeten Verdacht auf einer hereditären Neuropathie, wo kein Genort unter den 4 häufigsten lokalisiert werden kann, gibt es mittlerweile auch den Gen-Chip. Die Kosten sollten von den Krankenkassen übernommen werden.